SV Karl Neumann | Mozartstr. 9 | 40882 Ratingen | Tel.: 02102 – 705220 | Fax: 02102 – 705221 | Mail:
Herzlich Willkommen
in privaten und versicherungstechnischen Fällen bin ich für die objektive Aufklärung und Beilegung strittiger Situationen, sowie der ausführlichen Ursachenforschung per sachkundiger Feststellung und Kostenermittlung ihr unabhängiger, neutraler und persönlicher Ansprechpartner.
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Dachdeckermeister und durch die vom TÜV Rheinland geprüfte Sachkunde für Schäden an Gebäuden, stehe ich Ihnen als Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk und zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 in allen Bereichen der Dach-Wand- und Abdichtungstechnik sowie bei Feuchte- und Schimmelschäden zur Verfügung.
Leistungen
Eine Beurteilung von Baumängeln oder Schäden biete ich unter Anderem für folgende Bereiche an:
Schimmel
Immer häufiger kommt es in Wohngebäuden zu Schimmelpilzbildung, wobei keinesfalls nur Gebäude mit geringem Wärmeschutz betroffen sind. Auch in Neubauten, die allen Anforderungen der einschlägigen Normen und Verordnungen gerecht werden, kommt es häufig zu Schimmelpilzbefall. Auch hier sind häufig die Grundvoraussetzungen für Schimmelbildung in Form von Feuchtigkeit, Nährstoffangebot und Temperatur vorhanden.
Das Feststellen von Feuchtigkeit in der Raumluft und in Bauteilen, sowie das Messen von Oberflächentemperaturen können ebenso zur Ursachenermittlung beitragen, wie die Begutachtung der einzelnen Bauteile auf Schäden und Wärmebrücken.
Bevor mit einer Schimmelpilzsanierung begonnen wird, muss immer erst die Ursache erkannt und behoben werden. Erst wenn sichergestellt ist, dass der Schimmel keine neue Nahrung erhält kann man Diesen dauerhaft beseitigen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Sanierung von großem Schimmelbefall von entsprechenden Fachfirmen durchgeführt werden sollte.
Laut Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden des Umweltbundesamtes von 2005 können kleinere Schäden bis 0,5m² durch den Nutzer bis zur endgültigen Sanierung unter Verwendung von Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille, etc.) selbst desinfiziert oder gereinigt werden.
Auf Wunsch können Schimmelproben entnommen, in entsprechenden Laboren untersucht und ausgewertet werden.
Thermografie
Heizungskosten sparen mit Gebäudethermografie
Die Thermographie ist eine der wichtigsten Prüfmethoden bei unserer Suche nach Lecks und Wärmeverlustquellen. Die Thermographie misst berührungsfrei Oberflächentemperaturen an Haus- und Wandoberflächen. Das hieraus erzeugte Wärmebild zeigt exakte Temperaturverteilung innerhalb der Oberfläche an und spürt somit Wärmebrücken und Wasserlecks auf.
In Zeiten steigender Energiekosten ist die energetische Gebäudesanierung für Hausbesitzer eine wichtige Möglichkeit, Heizkosten zu sparen. Hier bietet die Gebäudethermographie die optimale Grundlage. Aufgrund der Analyse können Sanierungsmaßnahmen optimal umgesetzt und so der höchstmöglichen Wirkungsgrad erzielt werden. Wir setzen die Thermografie zur schnellen und effektiven Detektion von energetischen Defekten und Schwachstellen an Gebäuden ein.
Die Gebäudethermographie arbeitet optimal bei Temperaturunterschieden von mindestens 10 Grad ( vom Innen- zum Außenbereich ) und liefert sowohl im Winter als auch im Sommer nützliche Information über Bauwerke und Bauphysik
Folgendes kann unter anderem mittels Thermografie festgestellt werden:
- Erkennen von Wärmebrücken
- Aufspüren von Leckagen in Rohrsystemen
- Überprüfung von Wärmedämmverbundsystemen
- Aufzeigen undichter Rollladenkästen
- Fehlstellen in Wärmedämmungen
- Verlauf von Heizungsrohren
- Erkennen von Fachwerk unter Putz
Gutachten
PRIVATGUTACHTEN
Außerhalb von Gerichtsverfahren wird bei dieser Art von Gutachten der Sachverständige von Privatpersonen beauftragt. Weitere Auftraggeber können juristische Personen, Firmen, Organisationen, Versicherungen, etc. sein, die sich Ist- und Sollzustände gutachterlich bewerten lassen um weitere evtl. auch gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Bei der Ausarbeitung von Fragestellungen und / oder bei der Begrenzung der zu begutachtenden Thematik sollte der Sachverständige seinen privaten Auftraggeber unterstützen, um Kosten durch unnötigen Mehraufwand zu vermeiden. Letztendlich bestimmt jedoch der Auftraggeber selbst in welchem Umfang der Sachverständige das Gutachten zu erstatten hat.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich bei einem angesetzten Ortstermin gegen die Anwesenheit der Gegenpartei auszusprechen. Zur Darlegung des Sachverhaltes und zur Vermeidung einseitig geprägter Informationen kann es jedoch wertvoll sein, alle Beteiligten des Streitfalles anzuhören und evtl. bereits vor Ort eine Einigung auf Basis der vom Sachverständigen getroffenen Feststellungen zu erzielen.
SCHIEDSGUTACHTEN
Eine weitere Form der außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten. Hier wird von beiden Parteien ausdrücklich und gemeinsam der Wunsch geäußert, einen Sachverständigen zur Beilegung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten heran zu ziehen und dessen Feststellungen verbindlich gelten zu lassen. Von Beiden Parteien ist ein hohes Maß an Vertrauen in die fachliche Kompetenz und die Neutralität des Sachverständigen unumgänglich, da sich das erstattete Gutachten sowohl gegen die Eine als auch gegen die andere Partei negativ auswirken kann.
Hinsichtlich der außergerichtlichen Streitvermeidung ist es das Ziel, die Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und Ausführung der beauftragten Sache für alle rechtsverbindlich zu klären und Kosten zu minimieren.
Die Parteien sind Gesamtschuldner für die anfallenden Kosten durch das Schiedsgutachten.
VERSICHERUNGSGUTACHEN
Das Versicherungsgutachten ist vom Grundsatz her mit dem Privatgutachten gleich zu setzen. Zur Aufklärung von Sach- oder Haftpflichtschäden können sowohl Versicherungen als auch Versicherte bzw. Geschädigte einen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenursache oder der Schadenshöhe heranziehen.
Hierbei wird der Schaden vom Sachverständigen entsprechend festgestellt, dokumentiert und bewertet. Ferner kann der Sachverständige Fragen zur fachgerechten Schadensbeseitigung beantworten und die Arbeiten zur Beseitigung begleiten.
Der Gutachterauftrag kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden. In jedem Fall wird ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erstellt, indem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt sind und der sich nach der Aufgabenstellung des Auftraggebers richtet.
Die Vergütung von Sachverständigen kann analog zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz ( JVEG ) geregelt werden.
Gutachten
PRIVATGUTACHTEN
Außerhalb von Gerichtsverfahren wird bei dieser Art von Gutachten der Sachverständige von Privatpersonen beauftragt. Weitere Auftraggeber können juristische Personen, Firmen, Organisationen, Versicherungen, etc. sein, die sich Ist- und Sollzustände gutachterlich bewerten lassen um weitere evtl. auch gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Bei der Ausarbeitung von Fragestellungen und / oder bei der Begrenzung der zu begutachtenden Thematik sollte der Sachverständige seinen privaten Auftraggeber unterstützen, um Kosten durch unnötigen Mehraufwand zu vermeiden. Letztendlich bestimmt jedoch der Auftraggeber selbst in welchem Umfang der Sachverständige das Gutachten zu erstatten hat.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich bei einem angesetzten Ortstermin gegen die Anwesenheit der Gegenpartei auszusprechen. Zur Darlegung des Sachverhaltes und zur Vermeidung einseitig geprägter Informationen kann es jedoch wertvoll sein, alle Beteiligten des Streitfalles anzuhören und evtl. bereits vor Ort eine Einigung auf Basis der vom Sachverständigen getroffenen Feststellungen zu erzielen.
SCHIEDSGUTACHTEN
Eine weitere Form der außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten. Hier wird von beiden Parteien ausdrücklich und gemeinsam der Wunsch geäußert, einen Sachverständigen zur Beilegung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten heran zu ziehen und dessen Feststellungen verbindlich gelten zu lassen. Von Beiden Parteien ist ein hohes Maß an Vertrauen in die fachliche Kompetenz und die Neutralität des Sachverständigen unumgänglich, da sich das erstattete Gutachten sowohl gegen die Eine als auch gegen die andere Partei negativ auswirken kann.
Hinsichtlich der außergerichtlichen Streitvermeidung ist es das Ziel, die Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und Ausführung der beauftragten Sache für alle rechtsverbindlich zu klären und Kosten zu minimieren.
Die Parteien sind Gesamtschuldner für die anfallenden Kosten durch das Schiedsgutachten.
VERSICHERUNGSGUTACHEN
Das Versicherungsgutachten ist vom Grundsatz her mit dem Privatgutachten gleich zu setzen. Zur Aufklärung von Sach- oder Haftpflichtschäden können sowohl Versicherungen als auch Versicherte bzw. Geschädigte einen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenursache oder der Schadenshöhe heranziehen.
Hierbei wird der Schaden vom Sachverständigen entsprechend festgestellt, dokumentiert und bewertet. Ferner kann der Sachverständige Fragen zur fachgerechten Schadensbeseitigung beantworten und die Arbeiten zur Beseitigung begleiten.
Der Gutachterauftrag kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden. In jedem Fall wird ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erstellt, indem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt sind und der sich nach der Aufgabenstellung des Auftraggebers richtet.
Die Vergütung von Sachverständigen kann analog zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz ( JVEG ) geregelt werden.